Kündigung Sven Minge Kreisfeuerwehrverband

In einigen Print-Medien und Social-Media-Kanälen wurde über eine im April 2025 fristlose ausgesprochene Kündigung meiner Person als Geschäftsführer des Kreisfeuerwehrverbandes (KFV) Herzogtum Lauenburg, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR), teilweise leider fehlerhaft berichtet:

Richtig ist,

dass die Kündigung im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht Lübeck durch einen Vergleich am 5. August 2025 aufgehoben wurde.

Das Arbeitsverhältnis endet nicht fristlos, sondern fristgemäß und betriebsbedingt zum 30. September 2025.

Zudem wurde eine fünfstellige Abfindung vereinbart.

Die im Zusammenhang mit der Kündigung erhobenen Vorwürfe werden nicht aufrechterhalten.

Damit wurde die Angelegenheit arbeitsrechtlich abschließend geklärt.