Verantwortungsvolle Unternehmensführung setzt die konsequente Einhaltung rechtlicher, wirtschaftlicher und ethischer Maßstäbe voraus. Sie beschränkt sich nicht auf formale Zuständigkeiten oder gesetzliche Mindestanforderungen, sondern umfasst Haltung, Verhalten, Entscheidungslogik und Verantwortungsbewusstsein auf allen Ebenen der Organisation.
Auf Ebene der Geschäftsführung und des CEO kommt der Vorbildfunktion eine besondere Bedeutung zu. Gleiches gilt für Aufsichtsräte, Verwaltungsräte sowie sonstige Kontroll- und Aufsichtsorgane. Diese Ebenen tragen eine herausgehobene Verantwortung, da ihr Handeln – ebenso wie ihr Unterlassen – Maßstäbe setzt, Orientierung gibt und die Kultur der Organisation nachhaltig prägt.
Entscheidungen, Führungsverhalten, Kommunikation sowie der Umgang mit Zuständigkeiten, Verantwortung und Transparenz wirken stets über den Einzelfall hinaus. Sie beeinflussen Vertrauen, Integrität, Motivation sowie die rechtliche und wirtschaftliche Stabilität der Organisation.
Im Rahmen guter Corporate Governance gelten die nachfolgenden Grundsätze als verbindlicher Orientierungsrahmen.
1. Bedeutung eines gemeinsamen Leitbildes
Ein gemeinsames Leitbild hat eine zentrale Orientierungs-, Steuerungs- und Integrationsfunktion. Es formuliert die grundlegenden Werte, Haltungen und Prinzipien und bildet den normativen Rahmen für Führung, Zusammenarbeit und Entscheidungsfindung.
Ein Leitbild ist kein symbolisches Dokument, sondern ein verbindlicher Maßstab für tägliches Handeln. Es schafft Klarheit darüber,
- wofür die Organisation steht,
- welche Erwartungen an Führung und Mitarbeitende bestehen,
- und welche Formen des Handelns ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Nicht vereinbar mit verantwortungsvoller Unternehmensführung sind:
- Leitbilder ohne praktische Relevanz,
- Abweichungen vom Leitbild auf Leitungsebene,
- selektive oder situationsabhängige Anwendung von Leitbildwerten,
- fehlende Verknüpfung mit Governance-, Compliance- und Führungsgrundsätzen.
Grundsatz:
Das Leitbild verpflichtet alle Ebenen – insbesondere Geschäftsführung, CEO sowie Aufsichts- und Kontrollorgane – und ist regelmäßig zu kommunizieren, vorzuleben und weiterzuentwickeln.
2. Vorteilsnahme
Jegliche Form der Vorteilsnahme ist mit einer Leitungs- oder Aufsichtsfunktion unvereinbar.
Nicht akzeptabel sind u. a.:
- persönliche Vorteile aus dienstlichen oder geschäftlichen Beziehungen,
- unangemessene Geschenke oder Einladungen,
- Begünstigungen aus persönlichen Motiven,
- nicht offengelegte Interessenkonflikte.
Grundsatz:
Entscheidungen sind ausschließlich am Organisationsinteresse auszurichten. Bereits der Anschein unzulässiger Beeinflussung ist zu vermeiden.
3. Willkür, Entscheidungsfindung und Machtmissbrauch
Nicht akzeptabel sind:
- sachlich nicht begründete oder inkonsistente Entscheidungen,
- selektive Anwendung von Regeln,
- Umgehung von Gremien oder Zuständigkeiten,
- Druckausübung oder Durchsetzung persönlicher Interessen,
- Ausnutzung formaler oder informeller Machtpositionen.
Grundsatz:
Macht ist maßvoll, verantwortungsvoll und regelgebunden auszuüben.
4. Fehlendes Aktenstudium und Entscheidungen ohne belastbare Grundlage
Nicht akzeptabel sind:
- Entscheidungen ohne vollständige Akten- und Faktenkenntnis,
- Ignorieren von Gutachten, Stellungnahmen oder Risiken,
- Entscheidungen aus dem „Bauch heraus“,
- Zeitdruck als Ersatz für fachliche Prüfung.
Grundsatz:
Sorgfaltspflicht, Nachvollziehbarkeit und Dokumentation sind zwingend.
5. Wahrung gesetzlicher Vorgaben (Arbeits-, Gesundheits- und Datenschutz)
Nicht akzeptabel sind:
- Relativierung gesetzlicher Pflichten,
- Verstöße gegen Arbeits- und Gesundheitsschutz,
- Missachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben,
- bewusste Inkaufnahme rechtlicher Risiken,
- Duldung rechtswidriger Zustände.
Grundsatz:
Gesetzestreue ist nicht delegierbar.
6. Loyalität und Regelbindung
Nicht akzeptabel sind:
- Loyalität über Recht und Regeln zu stellen,
- Duldung oder Verschleierung von Regelverstößen,
- Druck auf Mitarbeitende oder Gremien,
- Benachteiligung von Hinweisgebern.
Grundsatz:
Loyalität gilt der Organisation und ihren Regeln – nicht einzelnen Personen.
7. Einhaltung von Verträgen und Verlässlichkeit
Nicht akzeptabel sind:
- bewusste Vertragsbrüche,
- einseitige Abweichungen ohne Rechtsgrundlage,
- unbegründete kurzfristige Vertragsänderungen,
- Zusagen ohne Umsetzungsabsicht.
Grundsatz:
Verträge sind einzuhalten. Abweichungen bedürfen Transparenz und Einvernehmen.
8. Budgetverantwortung und wirtschaftliche Sorgfalt
Nicht akzeptabel sind:
- unsachgemäßer Umgang mit Haushaltsmitteln,
- Entscheidungen ohne finanzielle Absicherung,
- Ignorieren absehbarer Budgetrisiken,
- Verschleierung finanzieller Probleme.
Grundsatz:
Budgetverantwortung ist Führungs- und Kontrollverantwortung.
9. Entwicklungen wahrnehmen und Steuerungsverantwortung
Nicht akzeptabel sind:
- Ignorieren negativer Entwicklungen oder Warnsignale,
- Verharmlosen von Risiken,
- bewusstes Nicht-Handeln,
- Abwarten bis zur Krise.
Grundsatz:
Steuerungsverantwortung erfordert frühzeitiges Handeln.
10. Berichtswesen, Transparenz und Informationsintegrität
Nicht akzeptabel sind:
- unvollständige oder beschönigende Berichte,
- selektive Informationsweitergabe,
- Zurückhalten wesentlicher Risiken.
Missbräuchliche Reduzierung des Berichtswesens
Nicht akzeptabel sind:
- Reduzierung von Berichtstiefe zur Problemverdeckung,
- Weglassen kritischer Inhalte,
- Erzeugung verzerrter Lagebilder.
Grundsatz:
Berichtswesen dient Transparenz, nicht Wahrnehmungssteuerung.
11. Transparenz von Entscheidungen und Ausschluss von Hinterzimmerentscheidungen
Nicht akzeptabel sind:
- informelle, nicht dokumentierte Entscheidungen,
- Umgehung vorgesehener Entscheidungswege,
- nachträgliche Legitimation informeller Absprachen.
Grundsatz:
Entscheidungen sind transparent, begründet und dokumentiert zu treffen.
12. Gleichbehandlungsgrundsatz bei Vergütung und Entlohnung – Achtung von Tarifwerken
Nicht akzeptabel sind:
- Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund,
- willkürliche Abweichungen bei Entlohnung,
- Umgehung oder Missachtung von Tarifwerken,
- intransparente Sonderregelungen.
Grundsatz:
Vergütung orientiert sich an Tarifwerken und objektiven Kriterien.
13. Klare Zuständigkeiten, Haftungsklarheit und Aufgabenverteilung
Nicht akzeptabel sind:
- unklare oder vermischte Zuständigkeiten,
- informelle Aufgabenübernahmen ohne Legitimation,
- parallele Entscheidungsstrukturen,
- Verschiebung oder Verwässerung von Verantwortung,
- Konstruktionen zur Verschleierung von Haftung.
Grundsatz:
Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Entscheidungsbefugnisse sind klar zu definieren und einzuhalten. Haftungsklarheit ist zwingend sicherzustellen.
14. Mobbing und respektvoller Umgang
Nicht akzeptabel sind:
- herabwürdigendes oder einschüchterndes Verhalten,
- systematische Ausgrenzung,
- öffentliche Bloßstellung,
- Duldung toxischer Führungskulturen.
Grundsatz:
Respekt, Fairness und Professionalität sind unverzichtbar.
15. Urkundenfälschung und Manipulation von Dokumenten
Nicht akzeptabel sind:
- Erstellung oder Veränderung unzutreffender Unterlagen,
- rückdatierte oder manipulierte Dokumente,
- Verschleierung von Entscheidungswegen.
Grundsatz:
Dokumente müssen korrekt, vollständig und nachvollziehbar sein.
16. Verantwortung von Geschäftsführung, CEO sowie Aufsichts- und Kontrollorganen
Die Einhaltung dieser Grundsätze ist gemeinsame Verantwortung von Geschäftsführung, CEO sowie Aufsichts- und Kontrollorganen. Unterlassen, Dulden oder Wegsehen stellen ebenso Pflichtverletzungen dar wie aktives Fehlverhalten.
17. Zusammenfassung der No-Goes verantwortungsvoller Unternehmensführung
Mit verantwortungsvoller Unternehmensführung nicht vereinbar sind insbesondere:
- Vorteilsnahme und Interessenkonflikte
- Willkür, Machtmissbrauch und Hinterzimmerentscheidungen
- Entscheidungen ohne Akten- und Faktenkenntnis
- Missachtung gesetzlicher Vorgaben
- Loyalität über Recht und Regeln
- Vertragsbruch und Unverbindlichkeit
- Missachtung der Budgetverantwortung
- Ignorieren negativer Entwicklungen
- Manipuliertes oder eingeschränktes Berichtswesen
- Intransparenz und Informationszurückhaltung
- Ungleichbehandlung bei Vergütung und Umgehung von Tarifwerken
- Unklare Zuständigkeiten und Haftungsverwischung
- Mobbing und respektloses Verhalten
- Dokumentenmanipulation oder -fälschung
- Nicht gelebte Leitbilder
- Wegsehen, Dulden oder Relativieren von Fehlverhalten
Null Toleranz gilt gegenüber allen genannten No-Goes.
18. Schlussbemerkung
Nachhaltige Unternehmensführung beruht auf Rechtstreue, Transparenz, Verlässlichkeit, wirtschaftlicher Verantwortung, Fairness und Integrität.
Ein gelebtes Leitbild, klare Zuständigkeiten und sichtbar wahrgenommene Verantwortung sind dafür unverzichtbar. Führung und Aufsicht bedeuten, Entscheidungen offen zu treffen, Verantwortung zu tragen und Vertrauen dauerhaft zu sichern.

